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Kündigung nach Testkäufen rechtens
Wird bei Testkäufen des Arbeitgebers ersichtlich, daß ein Mitarbeiter Geld unterschlägt, so kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin Kündigungsschtzklage gegen die fristlose Kündigung des Arbeitgebers erhoben, nachdem sich bei Testkäufen der Verdacht der Unterschlagung ergeben hatte.

Die Klägering führte an, die Testkäufe seien ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Das Gericht sah die Testkäufe jedoch ebenso wie die fristlose Kündigung als rechtmäßig an. Auch die geringe Höhe der vermutlich unterschlagenen Beträge kam nicht zur Geltung, da sich auch diese mit der Zeit summieren.

LAG Rheinland-Pfalz - Az.: 7 Sa 1327/01