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Fehlerhafte Gehaltseinstufung - fristlose Kündigung?
Wird ein Mitarbeiter in die falsche Gehaltstufe eingestuft, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung.
Im vorliegenden Fall wurde die Kündigung eines Personalleiters aufgehoben.

Nach Überprüfung der Gehaltsunterlagen warf der Geschäftsführer dem Personalleiter Unrichtigkeiten bei Gehaltseinstufungen von einigen Mitarbeitern vor. Die betroffenen Mitarbeiter erhielten zuviel Lohn sowie ungerechtfertigte Zulagen. Da der Schaden angeblich bei 175.000 EURO p.a. lag, erhielt der Personalleiter die fristlose Kündigung.

Eine fristlose Kündigung kommt vor diesem Hintergrund jedoch nur dann in Betracht, wenn nachweislich eine vorsätzliche Schädigung vorliegt. Außer pauschalen Behauptungen seien jedoch keine konkreten Anhaltspunkte hierfür vorgetragen worden. Bei falscher Einstufung aus Nachlässigkeit muß jedoch erst eine Abmahnung ergehen.

ArbG Frankfurt - AZ: 7 Ca 106/02