AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

Die Klägerin war als Verkäuferin bei einer Bäckerei beschäftigt, die mehrere Filialen betreibt. Das Arbeitsverhältnis ist aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Als sich herausstellte, daß die Klägerin zur Zeit der Kündigung schwanger war, nahm der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich zurück. Zwei Wochen später forderte er die Klägerin auf, die Arbeit in einer anderen Verkaufsstelle als bisher aufzunehmen. Er weigerte sich, für die Zeit bis zur Wiederaufnahme der Arbeit das Entgelt fortzuzahlen. 
Vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte die Klägerin mit ihrer auf Annahmeverzug gestützten Klage Erfolg. Hat ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin die Möglichkeit des Arbeitseinsatzes entzogen, weil er zu Unrecht von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen ist, so muß er ihr erneut Arbeit zuweisen. Die Erklärung, eine Kündigung werde zurückgenommen, ist nicht ausreichend. Der Annahmeverzug wird erst beendet, wenn der Arbeitgeber deutlich macht, wann und wo die Arbeitnehmerin ihre Arbeit wiederaufnehmen soll.
BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97
Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 29. September 1997 - 19 Sa 589/97
Quelle: Pressemitteilung des BAG
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ZDF (heute und heute.de) und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben