| Arbeitsplatz früher verlassen |
| Mehrfaches Verlassen des
Arbeitsplatz vor Dienstende kann zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Nachdem es im vorliegendem Fall zu Beschwerden von Kunden über die Abwesenheit des Schriftsetzers während der Geschäftszeit gekommen war, hatte das Unternehmen ein Detektivbüro beauftragt, um den abends allein in der Firma arbeitenden Schriftsetzer überprüfen. Es stellte sich heraus, daß er an acht von zehn Abenden jeweils bis zu eine Stunde früher den Betrieb verließ. Gleichzeitig bestand der Mitarbeiter jedoch auf Lohnabrechnung bis zum arbeitsvertraglichen Ende der Arbeitszeit. Das AG sah hierin einen Betrug, der den Arbeitgeber infolge der daraus resultierenden "Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses" zur fristlosen Entlassung des Mitarbeiters berechtigte. Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 7022/97 |