![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Auch Diebstahl geringwertiger Dinge rechtfertigt KündigungIm vorliegenden Fall bestätigte
das Gericht die Kündigung eines Bäckereimitarbeiters, der sich
regelmäßig zum Frühstück mit Gebäck bediente,
dieses jedoch nicht bezahlte.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |