![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Kann ein Attest ab dem ersten Krankheitstag gefordert werden?Im zu entscheidenden Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin
krank gemeldet - und zwar für den Tag, für den sie vorher vergeblich
eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber forderte daraufhin, künftig
am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und
vorzulegen. Die Betroffene fand dies sachlich ungerechtfertigt - scheiterte
aber vor Gericht.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Der Arbeitgeber kann aber die Vorlage gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG schon früher verlangen, dies setzt nach Ansicht des Gerichts nicht voraus, dass eine Begründung hierfür erforderlich ist oder eine Überprüfung der Aufforderung auf "billiges Ermessen" erfolgen muss. Hinweis: Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision
zum BAG zugelassen.
|