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Der erkrankte Arbeitnehmer auf der Baustelle

Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig, so muss er sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird. Daher kann die Mitarbeit auf einer Baustelle während der Krankschreibung eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Vorliegend war dies jedoch der erste Verstoß dieser Art, so dass zunächst eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Da diese nicht erfolgt war, hatte die Kündigungsschutzklage des Betroffenen Erfolg.
LAG Rheinland-Pfalz, 12.2.2010 - Az: 9 Sa 275/09
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