Ist ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt
arbeitsunfähig, so muss er sich so verhalten, dass er bald wieder
gesund wird. Daher kann die Mitarbeit auf einer Baustelle während
der Krankschreibung eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Vorliegend
war dies jedoch der erste Verstoß dieser Art, so dass zunächst
eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Da diese nicht erfolgt war,
hatte die Kündigungsschutzklage des Betroffenen Erfolg.