Hat der Arbeitnehmer eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und erklärt, er müsse
sofort die Arbeit einstellen, da er ein persönliches Problem habe
und er seine Freundin "aus der Klapsmühle" retten müsse, so erscheint
es ohne Weiteres plausibel, dass bei ihm eine Belastung aufgetreten ist,
die zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hat. In diesem Fall kann
der Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht
angesehen werden.