Krankheitsbedingte
Kündigung ohne Eingliederungsmanagement?
Soll einem Arbeitnehmer
wegen lang andauernder Krankheit die Kündigung ausgesprochen werden,
so muss der Arbeitgeber erst das gebotene betriebliche Eingliederungsmanagement
(§ 84 Abs. 2 SGB IX) durchführen. Andernfalls ist nachzuweisen,
dass die Kündigung auch bei Durchführung unvermeidbar gewesen
wäre. Kann der Beweis nicht geführt werden, so ist die ausgesprochene
Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwirksam.