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Krankheitsbedingte Kündigung erfordert negative Zukunftsprognose!
Scheidet eine negative Zukunftsprognose aus, so kann wegen zweier Erkrankungen binnen neun Monaten keine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist nicht sozial gerechtfertigt. Wurde die Kündigung ausgesprochen, als die zweite Erkrankung 16 Tage bestand, so ist davon auszugehen, dass dieser Zeitraum zu kurz ist, um zu beurteilen, ob der Betroffene in Zukunft seine Arbeit ausführen können wird.

ArbG Cottbus, 14.8.2009 - Az: 2 Ca 483/09