| Krankheitsbedingte Kündigung erfordert negative Zukunftsprognose! |
| Scheidet eine negative
Zukunftsprognose aus, so kann wegen zweier Erkrankungen binnen neun Monaten
keine personenbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist nicht
sozial gerechtfertigt. Wurde die Kündigung ausgesprochen, als die
zweite Erkrankung 16 Tage bestand, so ist davon auszugehen, dass dieser
Zeitraum zu kurz ist, um zu beurteilen, ob der Betroffene in Zukunft seine
Arbeit ausführen können wird.
ArbG Cottbus, 14.8.2009 - Az: 2 Ca 483/09 |