Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall und Sonn- und Feiertagszuschläge
Die Entgeltfortzahlung
für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene
Feiertags- und Sonntagsarbeit schließt die entsprechenden Zuschläge
mit ein, denn diese Zuschläge sind zusätzliche Gegenleistung
für die an Sonn- und Feiertagen zu leistende Arbeit. Als Entgelt rechnen
diese Zuschläge nicht zum Aufwendungsersatz, der im Krankheitsfall
nicht geschuldet ist.