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Entgeltfortzahlungspflicht auch bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen?Ausnahmsweise kann eine
arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung auch dann bestehen,
wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig
ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Vergleiches
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