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Fehlende Krankmeldung kann Kündigung bedeuten!
Reicht ein Arbeitnehmer wiederholt kein ärztliches Attest über seine Krankheit beim Arbeitgeber ein, so kann dies die Kündigung zur Folge haben. Zum einen kann die Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen, zum anderen steht im vorliegenden Fall bei der Interessenabwägung das Bedürfnis des Arbeitgebers an Planungssicherheit über dem Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seiner Arbeitsstelle.

Hessisches LAG, 10.12.2007 - Az: 17 Sa 1174/07