| Fehlende Krankmeldung kann Kündigung bedeuten! |
| Reicht ein Arbeitnehmer
wiederholt kein ärztliches Attest über seine Krankheit beim Arbeitgeber
ein, so kann dies die Kündigung zur Folge haben. Zum einen kann die
Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten nach vorheriger Abmahnung
eine Kündigung rechtfertigen, zum anderen steht im vorliegenden Fall
bei der Interessenabwägung das Bedürfnis des Arbeitgebers an
Planungssicherheit über dem Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt
seiner Arbeitsstelle.
Hessisches LAG, 10.12.2007 - Az: 17 Sa 1174/07 |