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Langzeiterkrankung - nicht immer ist Kündigung gerechtfertigt!Wird einem Arbeitnehmer
wegen Langzeiterkrankung nach 1 1/2 Jahren durchgehender Arbeitsunfähigkeit
ordentlich gekündigt, so ist dies rechtswidrig, sofern die betrieblichen
Interessen durch die Erkrankung nicht erheblich beeinträchtigt sind
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