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40 Tage Fehlquote - krankheitsbedingte Kündigung?
Die Grenze der Treuwidrigkeit einer Kündigung im Kleinbetrieb ist deutlich unterhalb der Schwelle zu ziehen, die für die soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach dem KSchG gilt, da diese i.d.R. über eine geringere Finanzausstattung verfügen und die erhebliche wirtschaftliche Belastung weniger gut tragen können.
Gleichwohl ist das aufgrund einer langjährigen Mitarbeit entstandene Vertrauen in die Fortdauer des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Dies bedeutet konkret jedoch nur, daß der Grund für eine Kündigung gegenüber einem langjährigen Arbeitnehmer auch angesichts dessen Betriebszugehörigkeit verständlich sein muß.

LAG Baden-Württemberg, 18.6.2007 - Az: 4 Sa 14/07