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Nur sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - auch bei Krankheiten-Serie?
Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Unterbrechung aufgrund verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig ist, besteht nur ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Betroffene inzwischen wieder arbeitsfähig war und erst anschließend aufgrund einer neuen Krankheit arbeitsunfähig wird. Dies ergibt sich auch aus dem Gesetzeswortlaut, der auf die Arbeitsunfähigkeit und nicht auf einzelne Krankheiten abstellt.

LAG Rheinland-Pfalz, 28.6.2007 - Az: 2 Sa 109/07