| Nur sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - auch bei Krankheiten-Serie? |
| Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer
über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Unterbrechung aufgrund
verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig ist, besteht nur ein Anspruch
auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Betroffene
inzwischen wieder arbeitsfähig war und erst anschließend aufgrund
einer neuen Krankheit arbeitsunfähig wird. Dies ergibt sich auch aus
dem Gesetzeswortlaut, der auf die Arbeitsunfähigkeit und nicht auf
einzelne Krankheiten abstellt.
LAG Rheinland-Pfalz, 28.6.2007 - Az: 2 Sa 109/07 |