| Lange Krankheit - Personenbedingte Kündigung |
| Eine personenbedingte Kündigung
eines Arbeitnehmers, der bereits längere Zeit krank geschrieben ist,
ist dann gerechtfertigt, wenn mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz
innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu rechnen ist. Um gegen die
Kündigung vorzugehen, muß der Arbeitnehmer vortragen, warum
mit der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit innerhalb der nächsten
zwei Jahre zu rechnen ist. Auch bei einem möglichen anderen Einsatz
im Betrieb ist hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung
und der Leistungsfähigkeit eine Stellungnahme abzugeben.
LAG Hamm - Az: 15 Sa 89/05 |