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Lange Krankheit - Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers, der bereits längere Zeit krank geschrieben ist, ist dann gerechtfertigt, wenn mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu rechnen ist. Um gegen die Kündigung vorzugehen, muß der Arbeitnehmer vortragen, warum mit der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit innerhalb der nächsten zwei Jahre zu rechnen ist. Auch bei einem möglichen anderen Einsatz im Betrieb ist hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Leistungsfähigkeit eine Stellungnahme abzugeben.

LAG Hamm - Az: 15 Sa 89/05