| Berufskrankheit Sehnenscheidenentzündung |
| Eine Sehnenscheidenentzündung
der rechten Hand kann eine dienstunfallrechtliche Berufskrankheit sein,
wenn diese infolge eines erheblichen Umfangs an Computerarbeit an PC-Standardtastaturen
und -mäusen entstanden ist. Voraussetzung ist, daß die konkret
auszuführenden dienstlichen Verrichtungen unabhängig von der
individuellen Veranlagung und in höherem Maße als bei der übrigen
Bevölkerung bzw. den vergleichbaren Berufsgruppen eine besondere Gefährdung
enthalten.
Niedersächsisches OVG, 22.8.2006 - Az: 3 A 38/05 |