| Lohnfortzahlung auch bei Arbeitsunfall während Nebentätigkeit |
| Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer
bei einer Nebentätigkeit verletzt wurde, ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall verpflichtet. Dies gilt auch in dem Fall, daß de
Arbeitnehmer die Nebentätigkeit wahrheitswidrig nicht angegeben hat.
LAG Hamm, 8.2.2006 - Az: 18 Sa 1083/05 |