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Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen IIEine Kündigung wegen
häufiger Kurzerkrankungen ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn:
1. eine negative Gesundheitsprognose
besteht
2. zu erwartende Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen 3. diese Beeinträchtigungen billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen. |