Eine Kündigung wegen
häufiger Kurzerkrankungen ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn:
1. eine negative Gesundheitsprognose
besteht
2. zu erwartende Fehlzeiten
zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
führen
3. diese Beeinträchtigungen
billigerweise nicht mehr hingenommen werden müssen.