| Neue Krankheit muß vom Arbeitnehmer bewiesen werden |
| Ein Entgeltfortzahlungsanspruch
kann bei erneuter Arbeitsunfähigkeit nur dann verlangt werden, wenn
es sich nicht um eine Fortsetzungserkrankung handelt. Bestreitet der Arbeitgeber
das Vorliegen einer neuen Erkrankung, so ist der Arbeitnehmer in der Beweis-
und Darlegungspflicht von Tatsachen, die den Schluß einer neuen Krankheit
zulassen. Ärzte sind hierzu vom Arbeitnehmer von ihrer Schweigepflicht
zu befreien.
LAG Hamm, 18.1.2006 – Az: 18 Sa 1418/05 |