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Kündigung bei 160 Krankheitstagen im Jahr?Allein der Umstand, daß
ein Arbeitnehmer 160 Tage eines Jahrs aufgrund von Krankheit gefehlt hat,
rechtfertigt keine Kündigung.
Vorliegend hatte der Arbeitnehmer Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |