| Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines freigestellten Arbeitnehmers |
| Mit der Vereinbarung einer
unwiderruflichen Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung
wird regelmäßig kein Rechtsgrund für eine Entgeltzahlungspflicht
des Arbeitgebers geschaffen, die über die gesetzlich geregelten Fälle
der Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
hinausgeht.
BAG – Az: 5 AZR 99/04 |