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Bei häufigen Kurzerkrankungen Attest am ersten Krankheitstag vorlegen?Die sofortige Vorlage eines
Attestes kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verlangt werden. Häufige
Kurzerkrankungen sind nach Ansicht des Gerichts ein solcher wichtiger Grund
– damit entfällt auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
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