| Keine Entgeltfortzahlung an arbeitsunwillige Kranke |
| Ein Arbeitnehmer, der nicht
arbeiten will, hat bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen
Anspruch auf Vergütung. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
setzt voraus, dass der Arbeitnehmer allein wegen seiner Erkrankung keine
Arbeitsleistung erbringt. Arbeitsunwilligkeit liegt allerdings nicht schon
dann vor, wenn der Arbeitnehmer das Ansinnen des Arbeitgebers, den Vertragspartner
zu wechseln, zurückweist.
BAG 4.12.2002, 5 AZR 494/01 |