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Über 25 % krankheitsbedingte Fehlzeiten - personenbedingte Kündigung?
Bei häufig auftretenden Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers in der Vergangenheit ist die Prognose eines entsprechenden zukünftigen Krankheitsverlaufs gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn in den letzten fünfeinhalb Jahren über 25 Prozent krankheitsbedingte Fehlzeiten pro Jahr auftraten.
Den Arbeitnehmer trifft die Beweislast, dass in Zukunft mit einer deutlich geringeren Ausfallzeit zu rechnen ist. Die erhebliche Arbeitgeberbelastung in einem solchen Fall rechtfertigt andernfalls eine personenbedingte Kündigung. Auch wenn der Arbeitnehmer als Ausländer möglicherweise schlechtere Vermittlungschance auf dem Arbeitsmarkt hat, ergibt sich bei einem erst sieben Jahre währenden Beschäftigungsverhältnis angesichts der Interessenabwägung kein anderes Ergebnis.

LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.10.2002, Az.: 4 Sa 66/02