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Kündigung bei ungewisser KrankheitsdauerIst es ungewiss, wann ein
Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird, so darf der Arbeitgeber kündigen.
Es muß jedoch eine "Wartezeit" von 2 Jahren eingehalten werden, da
für diesen Zeitraum die Einstellung einer Ersatzkraft mittels befristeten
Arbeitsvertrages zumutbar ist.
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