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Kündigung bei ungewisser Krankheitsdauer

Ist es ungewiss, wann ein Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird, so darf der Arbeitgeber kündigen. Es muß jedoch eine "Wartezeit" von 2 Jahren eingehalten werden, da für diesen Zeitraum die Einstellung einer Ersatzkraft mittels befristeten Arbeitsvertrages zumutbar ist.
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