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Anspruch auf leidensgerechte Stelle?Auch nach einem Arbeitsunfall
besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Betonarbeiters zurückgewiesen. Dieser hatte sich bei einem Arbeitsunfall erhebliche Verletzungen an Armen und Beinen zugezogen Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |