| Krankengeld - Zeitpunkt der Diagnose ausschlaggebend |
| Für die Berechnung
des Krankengeldes ist der Zeitpunkt der Diagnose ausschlaggebend. Im vorliegendem
Fall konnte die Klägerin zwar schon während ihrer Berufstätigkeit
wegen starker Rückenschmerzen oftmals nicht arbeiten. Die Beschwerden
wurden jedoch erst später, als die Frau schon arbeitslos war, als
schweres Hüftleiden diagnostiziert.
"Die Klägerin konnte ihre durchgehende Arbeitsunfähigkeit nicht nachweisen", so die Richter. Für das Gericht ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Diagnose gestellt wurde, hier also während der Erwerbslosigkeit. Dies bedeutet, daß das Krankengeld auf der Basis der Arbeitslosenhilfe und nicht auf der des vollen Gehaltes berechnet wurde. Landessozialgericht Celle, 114KR 118/97 |