Persönliche Haftung organschaftlicher Vertreter für Wertguthaben

Arbeitsrecht

Die persönliche Haftung der organschaftlichen Vertreter nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV findet auf die Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit im Blockmodell gemäß § 8a Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 AltTZG keine Anwendung.


BAG, 23.02.2016 - Az: 9 AZR 293/15

ECLI:DE:BAG:2016:230216.U.9AZR293.15.0

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