| Schadenersatzanspruch eines unkündbaren Arbeitnehmers bei vorzeitiger Kündigung des Insolvenzverwalters |
| Nach § 113 S 3 InsO
ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach
§ 113 S 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter
Unkündbarkeit ist dieser Schadensersatzanspruch als Verfrühungsschaden
auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste
ordentliche Kündigungsfrist beschränkt.
BAG, 16.5.2007 - Az: 8 AZR 772/06 |