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Schadenersatzanspruch eines unkündbaren Arbeitnehmers bei vorzeitiger Kündigung des InsolvenzverwaltersNach § 113 S 3 InsO
ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach
§ 113 S 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter
Unkündbarkeit ist dieser Schadensersatzanspruch als Verfrühungsschaden
auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste
ordentliche Kündigungsfrist beschränkt.
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