Vereinbarte
Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz
Leistet eine Arbeitnehmerin
durch eine Teilzeitvereinbarung einen Sanierungsbeitrag und soll sie bei
Insolvenz für die letzten 12 Monate vor ihrem Ausscheiden bezüglich
ihrer monatlichen Vergütung so gestellt werden, wie sie ohne diese
Teilzeitvereinbarung gestanden hätte, wobei für diesen Zeitraum
auch die volle Arbeitsleistung verlangt werden kann, so unterliegt diese
Vereinbarung weder der Insolvenzanfechtung noch ist sie sittenwidrig. Die
Vergütungsdifferenzen sind für die Zeit nach Insolvenzeröffnung
Masseverbindlichkeiten.