| Wenn der Arbeitgeber eine drohende Insolvenz verschwiegen hat |
| Kam ein Arbeitsvertrag
aufgrund einer falschen Darstellung der wirtschaftlichen Lage seitens des
Arbeitgebers, wobei der Hinweis auf eine drohende Insolvenz unterlassen
wurde, zustande, der bei Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht
abgeschlossen worden wäre, so haftet der Arbeitgeber dennoch nicht,
wenn sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitnehmers durch die Zahlung
von Insolvenzgeld gleich darstellt. In diesem Fall besteht kein Schaden
auf Seiten des Arbeitnehmers.
BAG, 15.12.2005 – Az: 8 AZR 106/05 |