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Kündigung durch "starken" vorläufigen InsolvenzverwalterDie Zustimmung des Insolvenzgerichts
zur Unternehmensstillegung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für
die Kündigung der Arbeitsverhältnisse durch den "starken" vorläufigen
Insolvenzverwalter wegen der von ihm beabsichtigten Stillegung.
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