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Insolvenzgeld nur nach Tariflohn!Allein der Tariflohn ist
für die Berechnung des Insolvenzgeldes maßgeblich – vertraglich
vereinbarte untertarifliche Vergütung ist unerheblich, da dies grundsätzlich
unzulässig ist, so das Gericht. Auf tarifliche Rechte kann ein Arbeitnehmer
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