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Auch im Insolvenzverfahren Zustimmung für Kündigung von Schwerbehinderten erforderlich!
Die Zustimmungserfordernis bei Kündigung eines Schwerbehinderten durch das zuständige Integrationsamt ist auch bei Kündigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erforderlich.

LAG Niedersachsen – Az: 16 Sa 1646/02