| Auch im Insolvenzverfahren Zustimmung für Kündigung von Schwerbehinderten erforderlich! |
| Die Zustimmungserfordernis
bei Kündigung eines Schwerbehinderten durch das zuständige Integrationsamt
ist auch bei Kündigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erforderlich.
LAG Niedersachsen – Az: 16 Sa 1646/02 |