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Arbeitszeitkonto und InsolvenzHat der Arbeitgeber für
die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben Gelder auf einem besonderen Bankkonto
bereitgestellt und ist der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos, so unterliegen
diese Gelder in der Insolvenz nicht der Aussonderung. Das Geld hätte
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