| Auch bei Insolvenz Arbeit bis zum Ende? |
| Es besteht kein Rechtsanspruch
gekündigter Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens auf Beschäftigung
bis Ende der Kündigungsfrist, wenn eine Möglichkeit der Beschäftigung
nicht mehr besteht (z.B. wegen bereits erfolgter Einstellung des Geschäftsbetriebs).
ArbG Frankfurt - Az: 9 Ca 12363/02 |