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Auch bei Insolvenz Arbeit bis zum Ende?
Es besteht kein Rechtsanspruch gekündigter Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens auf Beschäftigung bis Ende der Kündigungsfrist, wenn eine Möglichkeit der Beschäftigung nicht mehr besteht (z.B. wegen bereits erfolgter Einstellung des Geschäftsbetriebs).

ArbG Frankfurt - Az: 9 Ca 12363/02