Der selbstständig tätige Geschäftsführer-Gesellschafter
einer GmbH
Zur Entscheidung darüber, ob ein Steuerpflichtiger
eine Tätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausübt,
ist stets das Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. GmbH-Geschäftsführer-Gesellschafter
sind regelmäßig Selbstständige, wenn sie mindestens 50
Prozent des Stammkapitals innehaben.