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Geschäftsführerabberufung ohne MehrheitsbeschlussAuch wenn die Abberufung
eines Geschäftsführers grundsätzlich nur mit der satzungsmäßig
vereinbarten Mehrheit möglich ist, so kann eine Abberufung ohne Mehrheitsbeschluss
ausnahmsweise zulässig sein, wenn das Verhalten des Geschäftsführers
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