Geschäftsführerkündigung
und zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis
Durch Abschluss eines Geschäftsführervertrags
wird ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet,
wenn ein anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wird nun der
Geschäftsführervertrag wirksam gekündigt, so lebt das ursprüngliche
Arbeitsverhältnis nicht wieder auf. Daher kann sich der gekündigte
Geschäftsführer hinsichtlich seiner Entlassung nicht auf die
strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes berufen.