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Sexuelle Belästigungen sind vom GmbH-Geschäftsführer zu unterbinden!
Es gehört zu den Pflichten von Führungskräften - so auch des GmbH-Geschäftsführers - sexuelle Belästigungen von Mitarbeiterinnen durch Arbeitskollegen zu unterbinden. Es kann die fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers rechtfertigen, wenn dieser die Belästigungen nicht unterbindet oder durch sein Verhalten ihm bekannt gewordene Übergriffe von erheblichem Gewicht billigt.

OLG Hamm, 1.3.2007 - Az: 27 U 137/06