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Sexuelle Belästigungen sind vom GmbH-Geschäftsführer zu unterbinden!Es gehört zu den Pflichten
von Führungskräften - so auch des GmbH-Geschäftsführers
- sexuelle Belästigungen von Mitarbeiterinnen durch Arbeitskollegen
zu unterbinden. Es kann die fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
rechtfertigen, wenn dieser die Belästigungen nicht unterbindet oder
durch sein Verhalten ihm bekannt gewordene Übergriffe von erheblichem
Gewicht billigt.
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