| Sexuelle Belästigungen sind vom GmbH-Geschäftsführer zu unterbinden! |
| Es gehört zu den Pflichten
von Führungskräften - so auch des GmbH-Geschäftsführers
- sexuelle Belästigungen von Mitarbeiterinnen durch Arbeitskollegen
zu unterbinden. Es kann die fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
rechtfertigen, wenn dieser die Belästigungen nicht unterbindet oder
durch sein Verhalten ihm bekannt gewordene Übergriffe von erheblichem
Gewicht billigt.
OLG Hamm, 1.3.2007 - Az: 27 U 137/06 |