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Gehaltszahlung im "Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" bei Vertrauen auf ärztliche Atteste?

Mangels Verschulden ist die Gehaltszahlung eines GmbH-Geschäftsführers wie vertraglich bei "Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" vereinbart zu leisten, wenn der Geschäftsführer auf ärztliche Atteste vertraut hat und auf deren Basis von seiner Arbeitsunfähigkeit ausgegangen ist. Bei der vorliegenden Vertragsgestaltung ist es unerheblich, ob eine tatsächliche Erkrankung feststellbar ist oder nicht.
OLG Oldenburg, 30.3.2006 - Az: 14 U 119/05
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