| Gehaltszahlung im "Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" bei Vertrauen auf ärztliche Atteste? |
| Mangels Verschulden ist
die Gehaltszahlung eines GmbH-Geschäftsführers wie vertraglich
bei "Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" vereinbart
zu leisten, wenn der Geschäftsführer auf ärztliche Atteste
vertraut hat und auf deren Basis von seiner Arbeitsunfähigkeit ausgegangen
ist. Bei der vorliegenden Vertragsgestaltung ist es unerheblich, ob eine
tatsächliche Erkrankung feststellbar ist oder nicht.
OLG Oldenburg, 30.3.2006 - Az: 14 U 119/05 |