| Arbeitsgericht: Auch freie Mitarbeiter dürfen klagen |
| Um ihre Rechte durchzusetzen
können auch freie Mitarbeiter können vors Arbeitsgericht ziehen."Freie
Mitarbeiten" gelten als "arbeitnehmerähnliche Personen", wenn sie
ganz oder überwiegend von den Vergütungen des beklagten Auftraggebers
leben.
Das ist zum Beispiel mit Steuerbescheiden nachzuweisen. Kleinere Arbeiten für andere Auftraggeber und die rein formelle Selbständigkeit fallen sodann nicht ins Gewicht. Zudem muß der Kläger seiner sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein. Bundesarbeitsgericht, 5 AZB 22/96 |