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Vertragspartner sind keine Arbeitnehmer
Franchise-Nehmer sind nach entsprechendem Beschluss keine Arbeitnehmer, sondern selbstständige Handelsvertreter. Damit wurde die Zulassung der Klage eines Franchise-Nehmers gegen das Handelsunternehmen Hein-Gericke abgelehnt. Der Kläger hatte sich gegen die Eröffnung eines weiteren Geschäfts in seiner Nähe gewandt.
Da der Franchise-Nehmer seine Arbeitszeiten und seine Tätigkeit im wesentlichen frei bestimmen sowie eigene Mitarbeiter einstellen kann und es an einer ausreichenden Bindung an Weisungen des Unternehmens fehle kann nicht von einer Arbeitnehmertätigkeit ausgegangen werden.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 Ta 113/99

Franchise-Nehmer bieten Waren oder Dienstleistungen unter einem einheitlichen Marketingkonzept an. Ein bekanntes Beispiel ist McDonalds.