| Vertragspartner sind keine Arbeitnehmer |
| Franchise-Nehmer sind nach
entsprechendem Beschluss keine Arbeitnehmer, sondern selbstständige
Handelsvertreter. Damit wurde die Zulassung der Klage eines Franchise-Nehmers
gegen das Handelsunternehmen Hein-Gericke abgelehnt. Der Kläger hatte
sich gegen die Eröffnung eines weiteren Geschäfts in seiner Nähe
gewandt.
Da der Franchise-Nehmer seine Arbeitszeiten und seine Tätigkeit im wesentlichen frei bestimmen sowie eigene Mitarbeiter einstellen kann und es an einer ausreichenden Bindung an Weisungen des Unternehmens fehle kann nicht von einer Arbeitnehmertätigkeit ausgegangen werden. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 Ta 113/99 Franchise-Nehmer bieten Waren oder Dienstleistungen unter einem einheitlichen Marketingkonzept an. Ein bekanntes Beispiel ist McDonalds. |