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Fortbildungsseminar
Unternehmen müssen grundsätzlich die Kosten für die Teilnahme ihrer Mitarbeiter an von ihnen vermittelten Fortbildungsseminaren tragen. Im vorliegenden Fall behielt der Arbeitgeber Seminarkosten vom Gehalt ein. Die Unternehmung hatte die Teilnahme des Klägers und anderer Kollegen an der außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Fortbildung vermittelt, stellte sie sich später jedoch auf den Standpunkt, dass die Teilnahme eine private Angelegenheit des Arbeitnehmers gewesen sei und deshalb auch die Kosten von ihm getragen werden müssten.
Es wurde jedoch ein direkter Zusammenhang zwischen dem Thema der Fortbildung und der Tätigkeit des Mitarbeiters für das Unternehmen festgestellt. Sofern vorher nichts anderes vereinbart worden sei, hat das Unternehmen daher die Kosten zu tragen. Auch dass das Seminar außerhalb der Arbeitszeit des Mitarbeiters stattgefunden hatte ändert hieran nichts..

Arbeitsgericht Frankfurt; Az.: 9 Ca 1223/99