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Diskriminierende KündigungBei einer diskriminierenden
Kündigung ist bei erheblicher Schwere der Diskriminierung eine Entschädigung
von drei Bruttomonatsverdiensten des Arbeitnehmers festzusetzen. Dies gilt
auch für den Fall, dass sich der Arbeitnehmer gegen eine Probezeitkündigung
von einem Monat nicht hätte wehren können.
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