Kein
Verstoß gegen dass AGG, wenn zur Teilnahme an einem Deutschkurs aufgefordert
wird!
Wird ein ausländischer
Arbeitnehmer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, aufgefordert, einen
Deutschkurs zu besuchen, so liegt hier keine Belästigung im Sinne
von § 3 Abs. 3 AGG aufgrund der ethnischen Herkunft vor. Die Aufforderung
erfolgte vorliegend erkennbar nur aus dem Grund, weil der Arbeitgeber die
Deutschkenntnisse wegen mangelnder Sprachkompetenz für unzureichend
hielt. Hier lag auch keine mittelbare Diskriminierung vor - schließlich
ist nicht jede als unerwünscht empfundene Verhaltensweise eine Belästigung.
Dies würde erfordern, dass hierdurch ein feindliches Umfeld durch
Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen
oder Beleidigungen geschaffen wird.
LAG Schleswig-Holstein,
23.12.2009 - Az: 6 Sa 158/09