Keine
Schadensersatzklage wegen Altersdiskriminierung ohne Kündigungsschutzklage
Da eine Kündigung,
die angeblich auf einer Altersdiskriminierung beruhen soll, nicht zugleich
sozial gerechtfertigt sein kann, ist eine spätere Schadensersatzklage
wegen Altersdiskriminierung auf Ersatz eines nach Ablauf der Kündigungsfrist
eintretenden Minderverdienstes wegen fehlender Kausalität von vornherein
unschlüssig. Der Betroffene muss in diesem Fall rechtzeitig Kündigungsschutzklage
erheben.