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Keine Schadensersatzklage wegen Altersdiskriminierung ohne Kündigungsschutzklage

Da eine Kündigung, die angeblich auf einer Altersdiskriminierung beruhen soll, nicht zugleich sozial gerechtfertigt sein kann, ist eine spätere Schadensersatzklage wegen Altersdiskriminierung auf Ersatz eines nach Ablauf der Kündigungsfrist eintretenden Minderverdienstes wegen fehlender Kausalität von vornherein unschlüssig. Der Betroffene muss in diesem Fall rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben.
LAG Köln, 1.9.2009 - Az: 7 Ta 184/09
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