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Ex-Stasi Mitarbeiter dürfen abgelehnt werdenEs liegt keine unerlaubte
Benachteiligung wegen der Weltanschauung vor, wenn ein Bewerber, der früher
für Stasi tätig war, wegen eines absehbaren Konflikts mit langjährig
Beschäftigten abgelehnt wird. Bei der Stasi handelte es sich um eine
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